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01 Oktober 2010

Arbeitsrecht: Vorsicht beim Abwerben von Kunden

Im Finanzdienstleistungsbereich ist es üblich, dass Vertriebsmitarbeiter bei einem Arbeitgeberwechsel Kunden "mitzunehmen" versuchen. Die Methoden, dieses zu erreichen, sind unterschiedlich, aber einer Methode hat das Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben: "Abschiedsbriefen" mit einer Danksagung für die bisherige Zusammenarbeit.

Laut Gericht stelle ein solcher Hinweis auf die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" einen Verstoss gegen Wettbewerbsrecht dar (Bundesgerichtshof Düsseldorf Az.: I ZR 303/01)

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