Im Finanzdienstleistungsbereich ist es üblich, dass Vertriebsmitarbeiter bei einem Arbeitgeberwechsel Kunden "mitzunehmen" versuchen. Die Methoden, dieses zu erreichen, sind unterschiedlich, aber einer Methode hat das Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben: "Abschiedsbriefen" mit einer Danksagung für die bisherige Zusammenarbeit.
Laut Gericht stelle ein solcher Hinweis auf die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" einen Verstoss gegen Wettbewerbsrecht dar (Bundesgerichtshof Düsseldorf Az.: I ZR 303/01)
01 Oktober 2010
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen