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25 Juni 2009

Null-Pozent-Finanzierungen können teuer werden

Auf Spiegel-Online ist derzeit zu lesen, dass Verbraucherschützer vor den "hohen Kosten" sog. Null-Prozent-Finanzierungen warnen, wie sie immer wieder von Handelsunternehmen angeboten werdeb. Demnach können Gebühren zu tatsächlichen Kreditkosten von rund 5% führen.

Man kann sicher trefflich darüber streiten, ob Unternehmen, die derartige Finanzierungsmodelle anbieten, in der Werbung auch die Nebenkosten angeben müssen. Sicher ist es nicht richtig mit "Kost nix!" zu werben, wenn diese Kredite eben doch nicht ganz kostenlos sind.

Viel dramatischer ist aber, dass diese Null-Prozent-Finanzierungen von vielen Verbrauchern nicht als Kredite verstanden werden und das sog. Schufa-Scoring verschlechtern. Das kann vor allem dann ärgerlich und auch teuer werden, wenn Verbraucher größere Kredite, beispielsweise auch eine Immobilienfinanzierung, benötigen. Die "Null-Prozent-Kredite" stehen in der Schufa. Werden sie bei der Beantragung einer Immobilienfinanzierung nicht angegeben, weil man sie nicht als Kredit versteht, werden Banken mindestens nachfragen , warum keine richtigen Angaben gemacht wurden. Mehrere dieser Kredite verschlechtern zudem -auch wenn sie erledigt (= bezahlt) sind- das Schufa-Scoring. Das wiederum kann sehr schnell dazu führen, dass man von einer Bank schlechtere Ziskonditionen angeboten bekommt oder die Immobilienfinanzierung komplett abgelehnt wird. Und spätestens dann wird eine Null-Prozent-Finanzierung richtig teuer.

Mehr Infos zum Thema "Kredite und Finanzieren" finden Sie unter www.bankmitarbeiter.de/html/kredite_und_finanzierung.html

23 Juni 2009

Lehman-Pleite: Hamburger Sparkasse muss Schadensersatz leisten

Das hatte sich die Hamburger Sparkasse (HASPA) wohl nicht recht träumen lassen, denn sie wurde vom Hamburger Landgericht dazu verurteilt, einem ihrer Kunden 10.000 Euro zu erstatten. Diese 10.000 Euro hatte der Kunde auf Anraten seines HASPA-Beraters in Zertifikate von Lehman-Brothers investiert.

Das Landgericht Hamburg begründete den vollständigen Schadensersatz damit, dass dem Kunden nicht deutlich gemacht wurde, dass die Zertifikate nicht der deutschen Einlagensicherung unterliegen und sie zudem wegen Provisionszahlungen ein sehr eigenes Interesse am Verkauf der Papiere hatte.

Die HASPA hatte vereinzelt geschädigten Kunden Vergleichsangebote gemacht (wahrscheinlich, um Klagen auf vollen Schadensersatz zu vermeiden), die bei ca. 20-30 Prozent der Anlagesumme gelegen haben.

Auch jetzt mag die HASPA noch nicht daran glauben, dass sie Schadensersatz leisten muss, denn sie ist sofort in Berufung gegangen.

22 Juni 2009

Falschberatung bei Banken: Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher

Deutsche Anleger können Banken wegen falscher Beratung auch noch in Fällen belangen, die bis zu 30 Jahre zurückreichen. Mit einem Urteil stärkt der Bundesgerichtshof ("BGH") die Rechte von Bankkunden grundlegend.

In dem aktuellen Fall gaben die BGH-Richter einem Kunden Recht, der im Jahr 2000 für 140.000 Euro Aktienfonds bei der Hypo-Vereinsbank gekauft hat. Der angestellte Finanzberater der Hypo-Vereinsbank hatte dem Kunden verschwiegen, dass die Bank von der Fondsgesellschaft Verkaufsprovisionen ("Kickbacks") erhält. Die Richter des BGH stellten fest, dass die Kreditinstitute schon lange wissen müssen, dass sie über diese Rückvergütungen aufklären müssen. Und das auch nicht, wie viele Juristen bislang geglaubt haben erst seit Inkrafttreten der sog. europäische MiFID-Richtlinie 2007.

Banken können sich auch nicht mehr damit herausreden, dass die Angestellten der Bank nichts von den Kickbacks wussten. Sie hätten ihre Mitarbeiter darauf hinweisen müssen.

Aktenzeichen des Urteils: XI ZR 586/07

16 Juni 2009

Finanztest: Girokonten - 17 sind kostenlos ohne Bedingungen

Bei einem Vergleich der Preise für Girokonten von 67 Kreditinstituten hat die Zeitschrift Finanztest 17 kostenlose Girokonten mit EC-Karte ermittelt. Mit solchen Angeboten gehen sowohl Groß- und Direktbanken als auch Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparda- und PSD-Banken auf Kundenfang.

Für Filialkunden ist die Auswahl allerdings beschränkt. Nur das Top-Girokonto der norisbank ist bundesweit zu haben und es spielt keine Rolle, ob der Kunde das Konto per PC oder Telefon führt oder dafür die Filiale nutzt. Bargeld bekommt der Kunde gebührenfrei an 7.000 Geldautomaten. Ein vergleichbares Angebot machen sonst nur viele regionale PSD-Banken. Onlinekunden sind bei comdirekt bank, ING-Diba, MBS in Potsdam, Wüstenrot Bank und der regionalen Saalesparkasse ebenso gut aufgehoben.

Neben dem Kontopreis ist es wichtig, kostenlos Geld am Automaten ziehen zu können. Die ING-Diba, zum Beispiel, erlaubt es ihren Kunden, mit der Visa-Kreditkarte an allen Automaten in Euroland Geld abzuheben. Bares gibt es inzwischen im Supermarkt an den Kassen von Rewe und Penny. Bei einer Mindesteinkaufssumme kann der Kunde bis zu 200 Euro pro Tag und Markt kostenfrei ausgezahlt bekommen. Laut Finanztest wollen Lidl und Netto nachziehen.

33 Banken im Test knüpfen das kostenlose Konto an Bedingungen, zum Beispiel einen bestimmten monatlichen Geldeingang oder den Kauf von Genossenschaftsanteilen.
Das Überziehen des Girokontos bleibt weiterhin sehr teuer, auch bei den Gratiskonten. Hier fallen Dispozinsen bis zu 14,25 Prozent (bei der Postbank) an, im Durchschnitt sind es rund 12 Prozent.


Der ausführliche Test findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.test.de

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Eine Auwahl kostenloser Girokonten finden Sie auch unter www.bankmitarbeiter.de/html/kostenloses_girokonto.html

10 Juni 2009

Urteil zur privaten Krankenversicherung: Basistarif und Aufnahmezwang rechtmäßig

Die privaten Krankenversicherungen in Deutschland sind jetzt mit ihrer Klage gegen Teile der letzten Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Mehrere private Krankenversicherungen und privat Versicherte hatten dagegen geklagt, dass die privaten Krankenversicherer seit diesem Jahr einen einheitlichen Basistarif anbieten müssen und Privatversicherte bei einem Wechsel des Unternehmens zum Teil ihre Altersrückstellungen mitnehmen können.

Auch der vom Gesetzgeber verordnete Aufnahmezwang sogenannter "schlechter Risiken", wie beispielsweise Menschen mit niedrigem Einkommen, sei laut Bundesverfassungsgericht rechtens.

Aktenzeichen: 1 BvR 706/08