Der Bundesgerichtshof hat mit einem weitreichenden Grundsatzurteil die Rechte von Sparkassenkunden gestärkt. So dürfen die Institute künftig nicht mehr willkürlich ihre Gebühren und Zinsen bei Kreditverträgen anheben. Die Sparkassen müssen sogar viel Geld an ihre Kunden zurückzahlen....AZ: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08,,,
Quelle: "Die Welt" vom 21.04.2009 (siehe www.welt.de/finanzen/article3595655/BGH-staerkt-die-Rechte-der-Sparkassenkunden.html)
27 April 2009
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