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30 April 2007

Bank of America: so wird beim Marktführer gearbeitet

Wetten, dass viele deutsche Bankmanager von den Bedingungen bei der Bank of America (BofA)träumen? Dort fährt man nämlich satte Gewinne mit Privatkunden ein - über ein für deutsche Verhältnisse brutal anmutendes Geschäftsmodell.

Die Arbeit, insbesondere der Verkauf, sind knallhart organisiert. Die Mitarbeiter in den runde 5.800 (!) Filialen bekommen Tagesziele, die unbedingt erfüllt werden müssen. Da ist es auch kein Wunder, dass jeder Benutzer eines Geldautomaten von einem Mitarbeiter der Bank angesprochen werden soll, um aktiv Finanzprodukte zu verkaufen. Cross-Selling steht bei den Kollegen in den USA hoch im Kurs. Dass die Mitarbeiter vor den Filialen potentielle Kunden auf der Strasse ansprechen,ist der Normalfall.

Der Leistungsdruck ist enorm. Zielvorgabe und deren Erfüllung können in der Firmenzentrale taggenau überprüft werden. Wer seine Ziele nicht erfüllt, muss gehen.

Auch in Deutschland wird versucht, dieses Geschäftsmodell nachzuahmen; siehe Team Bank AG (easy credit) oder Fortis mit seinen Kreditshops. Noch ist das eher die Ausnahme als die Regel, aber angesichts der vergleichsweise hohen Filialdichte hier, sollten wir uns nicht wundern, wenn es künftig in deutschen Fußgängerzonen heisst: "Kommen sie näher, kommen sie ran..."

23 April 2007

Fonds: Vorgaben zu Provisionsabsprachen beißen sich

Financial Times Deutschland (23.04.2007):

Ab November gilt mit der EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie ein neues Grundgesetz für die Finanzbranche. Nicht nur die Banken haben mit den vielen Änderungen zu kämpfen. In dem Wust neuer Vertragsbedingungen verstecken sich etliche Stolperfallen für Anleger.

Die ab November geltende EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie und ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) werden die Praxis der Anlageberatung in Deutschland kräftig durcheinanderwirbeln. Die Richtlinie für Märkte in Finanzinstrumenten (Mifid) gibt erstmals europaweit vor, dass Banken und Vermittler die von Produktanbietern erhaltenen Vertriebsprovisionen gegenüber ihren Kunden offenlegen müssen. Zugleich schränkt sie die Annahme solcher Kickbacks ein. Der Grund: Diese Rückvergütungen dürfen laut EU-Vorgabe nur akzeptiert werden, wenn sie die Beratungsqualität erhöhen.
Damit geht die Mifid einerseits über ein neues Urteil des BGH von Anfang März hinaus, bleibt zum anderen aber auch dahinter zurück. So hatte das Gericht entschieden, dass Banken mitteilen müssen, wie hoch die Kickbacks sind. Der Kunde solle wissen, ob die Bank ihm einen Fonds nur empfiehlt, weil sie daran verdient. Bisher haben die Banken solche Provisionen meist verschwiegen.

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Den kompletten Artikel finden Sie unter: www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/:Vorgaben%20Provisionsabsprachen/189939.html

09 April 2007

Bankrecht: Sittenwidrigkeit hilft nicht

Macht ein Bürger gegenüber der Bank falsche Angaben über seinen Verdienst, kann er sich später nicht auf die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft berufen, wenn ihn die Bank in Anspruch nimmt. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Landgerichts Coburg.

In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Frau für ein 50 000-Euro-Darlehen ihres Lebensgefährten gebürgt. Gegenüber der Bank hatte sie dabei ein höheres Einkommen angegeben, als sie tatsächlich erzielte. Als ihr Lebensgefährte das Darlehen nicht mehr bedienen konnte und die Bank von ihr 15 000 Euro forderte, rechnete sie sich arm, um nicht selbst zu haften. Die Bürgschaft habe sie krass überfordert und sei daher sittenwidrig. Beim Landgericht Coburg drang sie mit diesen Argumenten nicht durch. Die klagende Bank habe nicht sittenwidrig gehandelt und auch nicht die emotionale Beziehung der Bürgin zu ihrem Lebensgefährten in unanständiger Weise ausgenutzt. Das Geldinstitut habe auf die Angaben über ihr Einkommen mangels gegenteiliger Anhaltspunkte vertrauen dürfen. Der pfändbare Teil ihres Gesamtverdienstes habe im Übrigen ausgereicht, die festgelegte Zinslast aus dem Darlehen auf Dauer zu tragen (Az: 23 O 949/05).

Quelle: Handelsblatt v. 08.04.2007

04 April 2007

HVB: Mogelpackung "WillkommensKonto"

Die HVB startet zur Privatkundenoffensive. Ein wichtiges Verkaufsmittel: das "kostenlose WillkommensKonto mit Guthabenverzinsung...auch für Bestandskunden"!

Klingt toll und sooooooo fair! Wenn man aber mal ins Kleingedruckte schaut, entpuppt sich das "Willkommenskonto" als halbe Mogelpackung: die 3% Guthabenzinsen gibt es nur für Beträge bis 1.500 Euro und wer das "kostenlose" Konto möchte, muss einen Sparvertrag mit mindestens 25 Euro mtl. Sparrate abschliessen.

Das hat doch alles eines sehr schalen Beigeschmack! Getreu dem Motto "Wir locken die Leute erst einmal in die Filialen....und dann schaun wir mal...."

Übrigens: der Dispo-Zinssatz bei der HVB liegt bei 13,05% p.a.. Das können andere wesentlich günstiger; auch ohne Zwang zu Koppelgeschäften!


Siehe auch: www.1x1girokonto.de/html/hypovereinsbank.html

02 April 2007

1. Sufe der Gesundheitsreform in Kraft

Seit 01.04.2007 ist die erste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. der wahrscheinlich wichtigste Punkt ist die Einführung einer Krankenversicherungspflicht.

In Deutschland leben schätzungsweise 300.000 Menschen ohne Krankenversicherung (nicht mitgezählt illegal in Deutschland lebende Menschen). Hauptsächlich betroffen sind aktiv oder ehemals Selbständige, die irgendwann ihre Beiträge nicht mehr zahlen konnten und denen von der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung gekündigt wurde.

Seit 01.04. können sich ehemalige Versicherte der Krankenkassen bei ihrer alten Krankenversicherung wieder versichern. Die Krankenkassen müssen ihre "alten" Versicherten wieder aufnehmen. Vorerkrankungen oder akute Erkrankungen spielen dabei keine Rolle! Um gerade Selbständigen den Zugang zur Krankenkasse zu erleichtern wurden die Beitragsbemessungsgrenzen gesenkt. Ausserdem gibt es ein Modell für reduzierte Beiträge.

Ganz wichtig: diese Gesetzesänderung bedeutet nicht, dass der Versicherte die Wahl hat. Vielmehr besteht jetzt die Verpflichtung, sich krankenzuversichern!

Weitere details zur Gesundheitsreform finden Sie unter: www.bankmitarbeiter.de/html/gesundheitsreform1.html