27 Dezember 2010
Bundesverbraucherministerin will Bankberater prüfen
Es wird spannend werden, ob und in welcher Form beispielsweise die Bafin die Anlageberatung in den Banken prüfen will. Die Frage ist auch, ob die Kundenberater/-innen den Braten riechen, wenn vermehrt fremde Kunden nach einer Beratung fragen.
08 Dezember 2010
Nur gesetzliche Einlagensicherung einklagbar
Dass die Ansprüche nicht einklagbar sind, ist unter Juristen seit längerem bekannt bzw. "vorherrschende Rechtsmeinung". Diese Meinung wurde jetzt durch ein Urteil des Landgerichts Berlin bekräftigt (AZ 10 O 360/09).
Gerade bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollte man bedenken, dass diese Institute sich für den Fall einer Pleite gegenseitig absichern, aber letztlich keine Sparkasse oder Genossenschaftsbank einen Rechtsanspruch darauf hat, von den Kollegen gerettet zu werden. Sofern "hier und da" mal eine dieser Banken in Schieflage gerät, ist es sicher kein Problem, diese Banken innerhalb des Verbundes aufzufangen. Anders könnte es aussehen, wenn mehrere Institute gleichzeit am Abgrund stehen. Und seit der Banken- und Finanzkrise sollte man immerhin nichts grundsätzlich ausschliessen.
Bei den privaten Banken ist die Situation noch ernster als bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die freiwillige Einlagesicherung der privaten Banken, der beispielsweise die Deutsche Bank und Commerzbank angehören, wurde nach der Lehman-Pleite schon kräftig in Anspruch genommen und konnte die Anleger nur mit Hilfe des Bankenrettungsfonds Soffin entschädigen. Die Kassen des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB) sind angeblich leer. Eine weitere Bankenpleite könnte wahrscheinlich wieder auch nur mit Hilfe anderer aufgefangen werden. Jeder Anleger muss selbst entscheiden, ob er auf diese Form der Absicherung vertrauen möchte.
Mehr Informationen zum Thema Einlagensicherung bei Banken und Sparkassen finden Sie unter www.bankmitarbeiter.de/html/sicherheit_tagesgeld.html