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07 Juli 2008

Postbank: ein bisschen teuer?

Sie wird gehandelt als wäre sie das Sahnestückchen des deutschen Bankenmarktes: die Postbank. Nur leider will scheinbar niemand das Geld zahlen, das der Postaufsichtsrat gerne hätte. Der möchte einen zweilstelligen Milliardenbetrag, die bislang vorliegenden Angebote liegen angeblich bei 8-9 Mrd. Euro.

Laut Presseberichten sind noch 3 Kaufinteressenten im Rennen: die Deutsche Bank, die spanische Santander und die britische Lloyds TSB. Die Comerzbank hat sich angesichts des Preises für die kleine Lösung, die Übername bzw. den Zusammenschluss mit der Dresdner Bank, entschlossen. Man darf gespannt sein, ob ihr da nicht noch einer der Postbankinteressenten in die Parade fährt, der bei der Postbank leer ausgeht.


Ich frage mich ständig, was die o.g. Banken mit der Postbank wollen. Dass diese vor allem an dem großen Kundenstamm der Postbank interessiert sind, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe eher den Eindruck, dass es hier direkt um die vergleichsweise hohen Spareinlagen der Postbankkunden geht. Angesichts der weltweiten Banken- und Refinanzierungskrise scheinen diese Gold wert zu sein, insbesondere für eine Santanderbank, die damit ihr auch in Deutschland betriebenes Ratenkreditgeschäft puschen könnte.

04 Juli 2008

Online-Banking: Bank haftet für Mißbrauch

Wer bei Geldüberweisungen vom Heimcomputer aus ein gängiges Virenschutzprogramm benutzt, haftet nicht, wenn Kriminelle trotzdem Daten abzapfen. Das hat das Amtsgericht Wiesloch in einem noch unveröffentlichten Urteil entschieden. Obwohl die Sorge vor Missbrauch beim Homebanking weit verbreitet ist, gibt es bislang nur wenige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.

Dabei registrierte das Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr eine Zunahme solcher Diebstähle von Passwörtern (Phishing) um etwa 20 Prozent auf rund 4.200 Fälle. Wenn sich die Linie des aktuellen Richterspruchs durchsetzt, müssen Geldinstitute künftig in vergleichbaren Fällen die Haftung übernehmen. „Das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages trägt die Bank", heißt es in der Gerichtsentscheidung.

„Das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages trägt die Bank“!

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Den vollständigen Artikel finden Sie in der FAZ unter www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58DA92331B0A80BC3/Doc~E7035DB81AC9E4ECEAA96DE399E680092~ATpl~Ecommon~Sspezial.html