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10 Juni 2009

Urteil zur privaten Krankenversicherung: Basistarif und Aufnahmezwang rechtmäßig

Die privaten Krankenversicherungen in Deutschland sind jetzt mit ihrer Klage gegen Teile der letzten Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Mehrere private Krankenversicherungen und privat Versicherte hatten dagegen geklagt, dass die privaten Krankenversicherer seit diesem Jahr einen einheitlichen Basistarif anbieten müssen und Privatversicherte bei einem Wechsel des Unternehmens zum Teil ihre Altersrückstellungen mitnehmen können.

Auch der vom Gesetzgeber verordnete Aufnahmezwang sogenannter "schlechter Risiken", wie beispielsweise Menschen mit niedrigem Einkommen, sei laut Bundesverfassungsgericht rechtens.

Aktenzeichen: 1 BvR 706/08

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