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04 Juli 2008

Online-Banking: Bank haftet für Mißbrauch

Wer bei Geldüberweisungen vom Heimcomputer aus ein gängiges Virenschutzprogramm benutzt, haftet nicht, wenn Kriminelle trotzdem Daten abzapfen. Das hat das Amtsgericht Wiesloch in einem noch unveröffentlichten Urteil entschieden. Obwohl die Sorge vor Missbrauch beim Homebanking weit verbreitet ist, gibt es bislang nur wenige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.

Dabei registrierte das Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr eine Zunahme solcher Diebstähle von Passwörtern (Phishing) um etwa 20 Prozent auf rund 4.200 Fälle. Wenn sich die Linie des aktuellen Richterspruchs durchsetzt, müssen Geldinstitute künftig in vergleichbaren Fällen die Haftung übernehmen. „Das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages trägt die Bank", heißt es in der Gerichtsentscheidung.

„Das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages trägt die Bank“!

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Den vollständigen Artikel finden Sie in der FAZ unter www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58DA92331B0A80BC3/Doc~E7035DB81AC9E4ECEAA96DE399E680092~ATpl~Ecommon~Sspezial.html

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