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04 Juli 2009

Ratenkredite: misslungene Reform

Der Bundestag wollte die Rechte der Verbraucher bei dem Abschluss von Ratenkrediten stärken. Unter anderem sollen sog. "Lockvorgelangebot" mit Traumzinssätzen, die in der Realität niemand bekommt, unterbleiben.

Der Grundgedanke war nichts schlecht, herausgekomen ist aber nur ein Reförmchen, das bei genauerer Betrachtung sogar verbraucherfeindlich ist. Zum einen müssen Banken auch zukünftig nicht die teilweise horrenden Kosten für Restschuldversicherungen im Effektivzins berücksichtigen. Zum anderen können Ratenkredite künftig nicht mehr nach 6 Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist künftig jederzeit möglich - aber nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Über die Höhe dieser Vorfäligkeitsentschädigung wird es -erfahrungsgemäß- immer wieder zu Streit kommen.

Mehr Infos zum Thema Ratenkredite finden Sie unter: www.bankmitarbeiter.de/html/ratenkredite.html

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