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14 Mai 2014

BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten unzulässig

Banken und Sparkassen dürfen für Ratenkredite keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verlangen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank festgelegt wurden. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, den 13.05.2014. Verhandelt wurden  Klagen gegen die Postbank und die Essener National-Bank.

Die beiden Urteile betreffen alle Bankkunden, die bei  Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags Bearbeitungsgebühren bezahlt haben. Betroffene haben nun Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für mindestens alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge. Die Banken müssen sich auf Rückforderungen in Millionenhöhe einstellen.

Den Urteilen zufolge sind die Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge ohnehin schon aus eigenem Geschäftsinteresse bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen.  Über Bearbeitungsgebühren bei Immobilienfinanzierungen oder Unternehmerdarlehen ist mit diesem Urteil allerdings nicht entschieden worden.

Betroffene Bankkunden können die bezahlten Bearbeitungsgebühren mittels eines einfachen Anschreibens an die kreditgebende Bank oder Sparkasse zurückverlangen. Dieses Schreiben sollte die Höhe der Bearbeitungsgebühr und den Hinweis auf des BGH-Urteil enthalten.

Urteile des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12 
Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13

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