Der Bundesgerichtshof (#BGH) hat heute entschieden, dass die Schufa nicht offenlegen muss, welche Daten in die Bewertung ("Schufa-Scoring") einfließen und wie der sog. Basis-Score festgelegt wird. Die Schufa hatte zuvor von den niedrigeren Instanzen recht bekommen, demnach die Berechnungsformeln zum Geschäftsgeheimnis des Unternehmens gehören. Der BGH schloss sich dem jetzt an und wies die Klage gegen die Schufa ab.
Weitere Informationen zum Thema Schufa finden Sie auch in unserem Ratgeber Schufa
28 Januar 2014
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen