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23 März 2011

Provision verschwiegen: OLG verurteilt Sparkasse und nennt Verhalten kriminell

Inzwischen sollte es sich bei Banken und Sparkassen herumgesprochen haben, dass das Verschweigen von Provisionen, die eine Bank beispielsweise für die Vermittlung von Fondsanlagen erhält, immer wieder zur Schadensersatzpflicht gegenüber Kunden führt. Hierzu gibt es bereits zahlreiche Gerichtsurteile verschiedener Instanzen.

Eine ganze neue Qualität hat das jüngste Urteil des OLG Stuttgart (Az. 9 U 129/10) . Dieses beschied der beklagten Sparkasse Tübingen kriminelles Verhalten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden und die Sparkasse mit einem möglichen Berufungsverfahren keinen Erfolg haben, hätte dies eherblich Folgen für ähnliche Rechtsstreitigkeiten und könnte auch zu zahlreichen neuen Schadensersatzforderungen führen. Ein Grund: im Falle kriminellen Handels würde sich die Frist für zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von 3 auf 30 Jahre verlängern.

Ein echter Durchbruch für Verbraucher?

Das Urteil des OLG ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits macht es absolut Sinn, Kunden im Verkaufsgespräch darüber aufzuklären, dass der Berater (Verkäufer) bzw. dessen Arbeitgeber für bestimmte Produktempfehlungen Provisionen erhält. Andererseits wäre es ziemlich naiv zu glauben, dass Finanzdienstleister sich u.a. die Zeit für eine Beratung (Verkaufsgespräch) nehmen und dann Produkte anbieten, die ihnen keinen Ertrag bringen. Vor allem Banken und Sparkassen aber ein Problem damit, Ihren Kunden erklären zu müssen, dass sie jahrelang auf das Märchen von der "kostenlosen Beratung" hereingefallen sind.

Allerdings sollte man auch nicht außer Acht lassen, dass dieses Urteil ein weiterer Schritt in die Richtung ist (sein kann), dass der Verbraucher eigentlich für nichts verantwortlich ist. Läuft beispielsweise eine Kapitalanlage bestens, freut sich der Kunde. Läuft sie nicht, versucht man von der Bank Schadensersatz wegen Falschberatung zu bekommen. Das Anlagerisiko wird so immer mehr vom Verbraucher auf die Bank/Sparkasse verlagert. Gerichte scheinen den Verbrauchern zunehmend jede Eigenverantwortung abzusprechen.

In der Folge kann es durchaus sein, dass "normalen" Privatkunden künftig nur noch sehr standardisierte Finanzprodukte angeboten werden. Diese werden vergleichsweise wenig Ertrag für die Bank/Sparkasse abwerfen. Und das wird dazu führen, dass aus der sehr persönlichen Hausbankverbindung, die vielen Bankkunden noch immer wichtig ist, letztlich eine reichlich anonyme Bank-Kundenbeziehung wird. Denkbar ist auch, dass das Thema "Honorarberatung" dadurch wieder an Aktualität gewinnt. Der deutsche Bankkunden sollte sich schon einmal mit dem Gedanken vertraut machen, dass eine objektive, verbraucherorientierte und nicht auf Provisionsmaximierung ausgerichtete Beratung nicht umsonst sein kann. Alles andere widerspricht den Grundprinzipien des Wirtschaftslebens.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich gehe grundsätzlich auch mit dem Glaube zum Bäcker, dass dieser das Brötchen nur aus sozialen Gesichtspunkten zum Selbstkostenpreis verkauft. Wenn er jetzt einen Gewinn einstreicht, dann geb ich das Brötchen besser nach 2 Tagen zurück. Ist ja klar! Wenn ich aber das Brötchen beim Trödelladen kaufe, dann muss es mir klar sein, dass der was verdienen will, denn: Die Rechtssprechung geht davon aus, dass freie Finanzmakler erst ab 15%(!) offen legen müssen. So kann man es derzeit in vielen Foren lesen. Alles durchaus logisch!