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03 Januar 2011

Einlagensicherung verdoppelt

Seit 01.01.2011 gilt in der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung eine Absicherungen von 100.000 Euro je Kreditinstut und Kontoinhaber (vormals 50.000 Euro).

Für die meisten Anleger verändert sich durch die Änderung kaum etwas, denn die meisten Banken und Sparkassen verfügen neben der gesetzlichen Einlagensicherung über einen weitergehende Einlagensicherung durch ihre jeweiligen Verbände.

Auch in anderen EU-Ländern liegt die gesetzliche Einlagensicherung bei 100.000 Euro. Angehoben wurde auch die Einlagensicherung in Großbritannien, was vor allem alle Anleger der Bank of Scotland freuen dürfte. Dort stieg die staatliche britische Einlagensicherung von 50.000 Pfund auf 85.000 Pfund (ca. 98.000 Euro).

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