Die Bankenverbände sind mit dem Vorhaben gescheitert, an externe Firmen ausgelagerte Bankdienstleistungen (z.B. Kreditabwicklung) von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Während Bundesrat und FDP dieses Vorhaben begrüssten, stellte sich die Union quer.
Banken und Sparkassen haben in der Vergangenheit zahlreiche externe Tochergesellschaften gegründet, die im Auftrag der Banken und Sparkassen beispielsweise den Zahlungsverkehr oder die Kreditabwicklung übernehmen. Dies erfolgt teilweise in Kooperation verschiedener Banken. Sinn und Zweck dieser Auslagerung ist, bestehende Tarifverträge im Bankengewerbe zu unterlaufen und Mitarbeiter zu -aus Bankensicht- günstigeren Konditionen zu beschäftigen. Die Zahlungen der Banken an diese "Dienstleister" unterliegen der Umsatzsteuer, sind also ein nicht unerheblicher Kostenfaktor.
Die Genossenschaftsbanken und Sparkassen berufen sich bei ihrem Bestreben um eine Befreiung von der Umsatzsteuer darauf, dass sonst Finanzdienstleistungen, die innerhalb eines Bankkonzerns an Tochterunternehmen ausgelagert werden, umsatzsteuerfrei sind. Man möchte hier lediglich eine Gleichstellung mit den privaten Banken erreichen.
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