Die niederländische ING-Gruppe hat eine staatliche Hilfe i.H.v. 10 Mrd Euro beantragt. Hintergrund hierfür sei der starke Rückgang des Aktienkurses, dem man mit dieser -zeitlich beschränkten- Eigenkapitalhilfe entgegenwirken wolle. Zudem möchte man die ING fit machen für den Wettbewerb mit anderen Banken, die eine staatliche Hilfe erhalten. Man fürchtet Wettbewerbsnachteile gegenüber diesen Banken. Ansonsten - so heisst es- sei die Bank bzw. der Konzern aber gesund.
In Deutschland ist die ING insbesondere mit der ING-DiBa vertreten. Da die ING-DiBa in Deutschland ansässig ist und dem Bundesverband privater Banken angehört, besteht eine Einlagensicherung von praktisch 100%. Demnach gibt es erst einmal keinen Grund zur Unruhe bei den Kunden der ING-DiBa.
21 Oktober 2008
07 Oktober 2008
Kleinanlegerschutz nur heisse Luft?
Kaum hatte Kanzlerin Merkel am Sonntag über die Medien verbreiten lassen, dass die Einlagen von Sparern bei den deutschen Banken sicher sind und man an einer staatlichen Garantie arbeite, fängt das Rätselraten an. Was meint "Angie" überhaupt? Und kann, darf, soll es tatsächlich eine Art Staatsbürgschaft für die Spareinlagen bei den Banken geben?
Gestern (Montag) schien es jedenfalls so, dass eigentlich keiner mehr wusste, was uns unsere Kanzlerin überhaupt sagen wollte. Aus dem Finanzministerium war dann auch zu hören, dass es kein neues Gesetz geben wird, das eine solche Garantie beinhaltet. Aber ohne Gesetz klingt das "Die einlagen sind sicher" wie das "Die Renten sind sicher" von Norbert Blühm. Wir wissen inzwischen, was daraus geworden ist.
Angesichts der aktuellen Entwicklung sollten wir -so meine Meinung- den "schwedischen Weg" gehen: Banken werden, wenn notwendig, staatlich unterstützt, aber dafür im Gegenzug auch verstaatlicht. Ist die Bank wieder auf Kurs, kann sie reprivatisiert werden und die Erträge daraus kommen wieder dem Staat (= dem Steuerzahler) zu Gute. Der "irische Weg", sprich die pauschale Garantie für Kundengelder, ist dagegen problematisch. Mit einer solchen Garantie im Nacken wäre der Wildwuchs bei den Banken vorprogrammiert.
Gestern (Montag) schien es jedenfalls so, dass eigentlich keiner mehr wusste, was uns unsere Kanzlerin überhaupt sagen wollte. Aus dem Finanzministerium war dann auch zu hören, dass es kein neues Gesetz geben wird, das eine solche Garantie beinhaltet. Aber ohne Gesetz klingt das "Die einlagen sind sicher" wie das "Die Renten sind sicher" von Norbert Blühm. Wir wissen inzwischen, was daraus geworden ist.
Angesichts der aktuellen Entwicklung sollten wir -so meine Meinung- den "schwedischen Weg" gehen: Banken werden, wenn notwendig, staatlich unterstützt, aber dafür im Gegenzug auch verstaatlicht. Ist die Bank wieder auf Kurs, kann sie reprivatisiert werden und die Erträge daraus kommen wieder dem Staat (= dem Steuerzahler) zu Gute. Der "irische Weg", sprich die pauschale Garantie für Kundengelder, ist dagegen problematisch. Mit einer solchen Garantie im Nacken wäre der Wildwuchs bei den Banken vorprogrammiert.
05 Oktober 2008
Staat will Kleinanleger schützen
Angesichts der Krise am Finanzmarkt und um Panikreaktionen der Anleger zu vermeiden, will die Bundesregierung eine Staatsgarantie für Sparanlagen geben. Diese Garantie soll für alle Girokonten, Spareinlagen und Termingelder von Privatpersonen bei nationalen Kreditinstituten gelten. Die Bundesregierung folgt damit Irland und Griechenland, die bereits eine solche Staatsgarantie abgegeben haben.
Würden Sparer und Anleger aufgrund der Finanzmarktkrise losgehen und ihre (Spar-)Einlagen in größerem Stil von den Banken abziehen, wären diese wahrscheinlich innerhalb kürzester Zeit zahlungsunfähig. Schließlich liegt der Spargroschen der Kunden nicht in Pappkartons im Keller der Banken, sondern wurde/wird z.B. in Form von Krediten an andere Kunden weitergegeben.
Mit der Staatsgarantie soll die ohnehin schon als beste der Welt geltende deutsche Einlagensicherung ergänzt werden.
Bislang haben private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken jeweils eigene Einlagensicherungssysteme. Gerät eine private Bank (z.B. Commerzbank) in Turbulenzen, kommt die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zum Tragen. Bei einer Pleite sind so 90 Prozent der Spareinlagen durch diese gesetzliche Einlagensicherung geschützt, allerdings maximal nur 20.000 Euro. Für die übrigen 10 Prozent und Schäden über 20.000 Euro hinaus springt der Einlagensicherungsfonds der Privatbanken ein. Daran beteiligen sich die privaten Institute freiwillig. Der Fonds steht für jeden Einzelkunden bis zu einer Summe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank gerade - und sichert damit "normale" Privatkunden praktisch vollständig ab. Aber: durch die Pleiten oder Fastpleiten von IKB und Lehman-Brothers wird die Einlagensicherung der Provatbanken ohnehin schon mit ca. 7 Mrd. Euro belastet. Das Geld wird also auch dort knapp.
Bei den Sparkassen sowie den Volks- und Raiffeisenbanken greift wiederum eine sog. Institutshaftung: Im Falle eines Falles springen die anderen "Schwester-Institute" ein. Sollten Bankkunden aber im großen Stil dort ihre Einlagen abziehen, wird es auch für die Sparkassen und Volksbanken eng.
Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung im Falle der "Hypo Real Estate" nicht ähnlich handeln und beispielsweise die Pfandbriefanlagen von Kleinsparern übernehmen sollte (z.B. bis max. 20.000 Euro pro Person). Somit wäre "dem kleinen Manne" gedient (?) und die Großanleger müssen selbst sehen wie sie klar kommen. Fraglich ist allerdings, ob nicht beispielsweise auch Pensionsfonds und Versicherer investiert haben und Verluste somit wieder den kleinen Mann treffen (?).
Würden Sparer und Anleger aufgrund der Finanzmarktkrise losgehen und ihre (Spar-)Einlagen in größerem Stil von den Banken abziehen, wären diese wahrscheinlich innerhalb kürzester Zeit zahlungsunfähig. Schließlich liegt der Spargroschen der Kunden nicht in Pappkartons im Keller der Banken, sondern wurde/wird z.B. in Form von Krediten an andere Kunden weitergegeben.
Mit der Staatsgarantie soll die ohnehin schon als beste der Welt geltende deutsche Einlagensicherung ergänzt werden.
Bislang haben private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken jeweils eigene Einlagensicherungssysteme. Gerät eine private Bank (z.B. Commerzbank) in Turbulenzen, kommt die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zum Tragen. Bei einer Pleite sind so 90 Prozent der Spareinlagen durch diese gesetzliche Einlagensicherung geschützt, allerdings maximal nur 20.000 Euro. Für die übrigen 10 Prozent und Schäden über 20.000 Euro hinaus springt der Einlagensicherungsfonds der Privatbanken ein. Daran beteiligen sich die privaten Institute freiwillig. Der Fonds steht für jeden Einzelkunden bis zu einer Summe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank gerade - und sichert damit "normale" Privatkunden praktisch vollständig ab. Aber: durch die Pleiten oder Fastpleiten von IKB und Lehman-Brothers wird die Einlagensicherung der Provatbanken ohnehin schon mit ca. 7 Mrd. Euro belastet. Das Geld wird also auch dort knapp.
Bei den Sparkassen sowie den Volks- und Raiffeisenbanken greift wiederum eine sog. Institutshaftung: Im Falle eines Falles springen die anderen "Schwester-Institute" ein. Sollten Bankkunden aber im großen Stil dort ihre Einlagen abziehen, wird es auch für die Sparkassen und Volksbanken eng.
Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung im Falle der "Hypo Real Estate" nicht ähnlich handeln und beispielsweise die Pfandbriefanlagen von Kleinsparern übernehmen sollte (z.B. bis max. 20.000 Euro pro Person). Somit wäre "dem kleinen Manne" gedient (?) und die Großanleger müssen selbst sehen wie sie klar kommen. Fraglich ist allerdings, ob nicht beispielsweise auch Pensionsfonds und Versicherer investiert haben und Verluste somit wieder den kleinen Mann treffen (?).
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