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15 Januar 2008

Riester-Rente Unsinn?

Nach einem Bericht des ARD-Nachrichtenmagazins Monitor schlagen die Wellen hoch. Wesentlicher Kritikpunkt: die Riester-Rente lohnt sich nicht für Geringverdiener bzw. spätere Bezieher kleiner Renten, weil die Riesterrente auf die staatliche Grundsicherung angerechnet wird. Wer lebenslang in die Riesterrente eingezahlt hat, hat demnach im Rentenalter nicht mehr in der Haushaltskasse als der, der keine private Altersvorsorge hat.

Das schmeckt weder der Politik, die ja die Riesterrente mit lautem Trara beschlossen hat, noch Arbeitgeberverbänden und einigen anderen Organisationen. Kritik an dem bestehenden System der Förderung (und Anrechnung im Rentenalter) wird von diesen als Aufruf zum Sozialmißbrauch gedeutet.

Leider verstehe ich diesen Trubel um eine schon lange bekannte Tatsache nicht. Wo ist da der Aufruf zum Sozialmißbrauch, wenn man -z.B. als verantwortungsbewusster Berater- darauf hinweist, dass der Riester-Sparer am Ende ggf. keinen finanziellen Vorteil hat? Ganz im Gegenteil: ist ein(e) verantwortungsbewusste(r) Berater(in) schon aus Haftungsgründen nicht sogar verpflichtet, seine Kunden darauf hinzuweisen?

Dass sich jetzt sogar der Chefredakteur von Finanztest (Stiftung Warentest) hinstellt und die Riesterrente -mit ziemlich schwachen Argumenten- verteidigt, sehe ich eher als Kotau vor der Politik. Schließlich weist Finanztest z.B. in Untersuchungen zum Thema Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherungen regelmäßig darauf hin, dass sich kleine BU/EU-Renten nicht lohnen, weil diese eben auch auf die Grundsicherung ("Sozialhilfe") angerechnet werden. Bei Riester gelten plötzlich andere Maßstäbe?

Übrigens: wenn Finanztest logischerweise dazu aufruft, sich kurz vor Beginn der Rentenzahlen ggf. das gesamte angesparte Kapital auszahlen zu lassen (bei Rückzahlung der Förderung), um dann Geld zu haben, das nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, ist das auch ein Aufruf zum Sozialmißbrauch?

Die Lösung des Problems wäre doch ganz einfach (auf dem Papier): der Gesetzgeber muss nur regeln, dass die Riesterrente nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, also ein echter Zusatz ist. Damit wäre zumindest den Beziehern von Minirenten geholfen, oder?

So einfach ist es leider nicht, denn nicht wenige Experten gehen davon aus, dass das Rentenniveau (= die durchschnittliche Rente) in nicht einmal 20 Jahren schon allgemein nur noch auf der Höhe der Grunsicherung liegt.

Von der ganzen Diskussion sind Bezieher von Einkommen unter ca. 1.900 Euro brutto betroffen. Wer dann noch ca. 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf -wahrscheinlich seine Riester- und Betriebsrenten (o.ä.) voll für sich behalten. Wer unter diesem Einkommen liegt und/oder nicht wenigstens 35 Jahre eingezahlt hat, "wischt sich später die Nase".

Wie sollte man bei der Altersvorsorge vorgehen?

Letztlich gibt es für die Bezieher "kleinerer" Einkommen tatsächlich wohl nur 2 Möglichkeiten, um im Alter nicht ganz ohne dazustehen. Möglichkeit Nr. 1 wäre, die eigengenutzte Immobilie zu erwerben, um so im Alter zumindest die Miete zu sparen. Allerdings sollte diese Immobilie so aussehen, dass sie im Alter auch vernünftig nutzbar ist und -nach heutigen- Maßstäben nicht als verwertbares Vermögen bzw. auf die Grundversorgúng angerechnet wird.

Möglichkeit Nr. 2 ist tatsächlich das Ansparen von Kapital, um dieses dann im Rentenalter eigenständig zu verbrauchen (statt eine Rene zu beziehen).

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der normale Verdiener wird wohl seinen Rente mit Harz 4 geniessen dürfen

Anonym hat gesagt…

Viele werden ihre Riesterrente kündigen oder ruhen lassen. Private Altersvorsorge wird leider immer wichtiger. Aber so ist das nun mal, in den letzten 20 Jahren wurden einfach zu wenig Kinder geboren.

Gruß Carsten