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06 September 2007

Bundesregierung beschliesst Girokonto mit Pfändungsschutz

Wer als Schuldner sein Konto vor Pfändungen schützen will, muss -noch- den beschwerlichen Rechtsweg einschlagen. Nur mit einem Gerichtsbeschluss, der der Hausbank vorgelegt werden muss, kann diese dazu gebracht werden, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu ignorieren.

Die Bundesregierung hat jetzt (05.09.2007) beschlossen, ein sog. “Pfändungsschutzkonto” einzuführen bzw. Banken dazu zu verpflichten, ein solches Konto auf einfachen Kundenwunsch hin einzurichten. Ein Guthaben von bis zu 985,15 Euro ist dann grundsätzlich von Kontopfändungen ausgenommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Guthaben aus dem Bezug von Arbeitslohn, Hartz 4 oder Einkommen aus selbständiger Tätigkeit handelt.

Das entsprechende Gesetz soll im November in den Bundesrat und dann Anfang nächsten Jahres vom Bundestag entgültig beschlossen werden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das wäre ja mal ein echter Fortschritt!